Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 45.000,00 € für die Grasmahd der Friedhöfe sowie Baumschnittarbeiten im Friedwald
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 45.000,00 € für die Grasmahd der Friedhöfe sowie Baumschnittarbeiten im Friedwald