Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 69.848,21 € für den Bau einer biologischen Kleinkläranlage in Rotha
Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 69.848,21 € für den Bau einer biologischen Kleinkläranlage in Rotha