Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von insgesamt 270.100,00 € für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von insgesamt 270.100,00 € für die Bewirtschaftung der Grundstücke und baulichen Anlagen