Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 13.200,00 € für Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten in den Grundschulen
Genehmigung von außerplanmäßigen Auszahlungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 13.200,00 € für Ersatzbeschaffungen von Spielgeräten in den Grundschulen