Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 11.662,00 € im Zuge der Umbuchung von Sachverständigenkosten aus dem Investitonshaushalt in den Ergebnishaushalt
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 des KVG LSA in Höhe von 11.662,00 € im Zuge der Umbuchung von Sachverständigenkosten aus dem Investitonshaushalt in den Ergebnishaushalt