Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 KVG LSA in Höhe von 370.000 € für Anwaltskosten und Gerichtskosten im Rechtsstreit zur Kreisumlage 2017 und Kreisumlage 2020
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gemäß § 105 KVG LSA in Höhe von 370.000 € für Anwaltskosten und Gerichtskosten im Rechtsstreit zur Kreisumlage 2017 und Kreisumlage 2020