Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 105 KVG LSA für Ersatzbeschaffungen und Unterhaltungskosten für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren
Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen gem. § 105 KVG LSA für Ersatzbeschaffungen und Unterhaltungskosten für Fahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren